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Auch ohne Maus

Warum barrierefreie Websites in Österreich gerade zum neuen Standard werden – und weshalb sich das auch ohne gesetzliche Pflicht auszahlt.

Stellen Sie sich ein Geschäftslokal vor, das nur über drei steile Stufen zu erreichen ist. Für die meisten Kundinnen und Kunden kein Thema – für jemanden mit Rollator, Kinderwagen oder Sehbehinderung ist der Besuch damit beendet, bevor er begonnen hat. Genau das passiert täglich auf Websites, die sich ausschließlich mit der Maus bedienen lassen, auf hellgraue Mini-Schrift setzen oder Bilder ganz ohne Beschreibung zeigen. Der Unterschied zum Geschäftslokal: Die Stufen sieht man. Wen man mit einer schlecht gebauten Website ausschließt, merkt man oft gar nicht.

Was seit letztem Sommer gilt

Seit 28. Juni 2025 ist in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft, die heimische Umsetzung der europäischen Accessibility-Richtlinie. Es verpflichtet vor allem Anbieter digitaler Dienstleistungen – Onlineshops, Banking, Buchungssysteme, E-Books – dazu, ihre Websites und Apps auch für Menschen mit Behinderungen nutzbar zu machen. Ganz praktisch heißt das: ausreichend Kontrast, eine Bedienung auch ohne Maus, eine nachvollziehbare Struktur, echte Alternativtexte für Bilder. Für viele unserer Kundinnen und Kunden war das im Sommer erstmals ein Thema in Gesprächen mit der eigenen Steuerberatung oder Rechtsvertretung – oft mit der berechtigten Frage, ob und wie stark man selbst betroffen ist.

Wer wirklich betroffen ist – und wer nicht

Für Kleinstunternehmen – weniger als zehn Mitarbeitende, unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz – sieht das Gesetz Ausnahmen vor. Ein guter Teil der Vorarlberger Betriebe, mit denen wir arbeiten, fällt genau in diese Kategorie. Trotzdem lohnt sich ein zweiter Blick: Die Ausnahme gilt nur für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, nicht automatisch für die ganze Website. Und wer rechtlich außen vor bleibt, verliert nichts dabei, wenn die eigene Seite für mehr Menschen funktioniert.

Barrierefreiheit ist kein Zusatzprogramm für wenige, sondern gute Gestaltung für alle.

Was barrierefrei in der Praxis bedeutet

Barrierefreies Webdesign klingt nach großem technischem Aufwand, ist in der Umsetzung aber oft überraschend nüchtern: Tastaturbedienung, damit auch zurechtkommt, wer keine Maus nutzen kann oder will – probieren Sie es auf Ihrer eigenen Website einmal aus, nur mit der Tab-Taste. Ausreichend Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, damit Text auch bei grellem Sonnenlicht am Handy lesbar bleibt. Alternativtexte für Bilder, damit Screenreader beschreiben können, was zu sehen ist. Und eine klare Struktur aus Überschriften, kurzen Absätzen und gut lesbarer Schriftgröße – wovon am Ende ausnahmslos jede Besucherin und jeder Besucher profitiert, nicht nur jene mit einer Beeinträchtigung. Wer schon einmal versucht hat, auf einer fremden Website mittendrin die passende Telefonnummer zu finden, kennt das Prinzip: Gute Struktur hilft allen, nicht nur im Ausnahmefall.

Warum es sich auch ohne Zwang auszahlt

Laut Statistik Austria lebten 2024 rund 1,9 Millionen Menschen in Österreich mit einer Behinderung – bei einer Gesamtbevölkerung von etwa 9,2 Millionen also ungefähr jede fünfte Person. Dazu kommen alle, die nur vorübergehend eingeschränkt sind: ein gebrochener Arm, ein kaputtes Trackpad, die Großmutter, der die Enkeltochter die eigene Website am Handy zeigen möchte. Eine Seite, die für alle funktioniert, gewinnt schlicht Reichweite. Und weil viele der gleichen Maßnahmen – klare Struktur, sprechende Texte, saubere Überschriften – auch bei Suchmaschinen gut ankommen, zahlt sich die Arbeit gleich doppelt aus: einmal bei den Menschen, die sonst abspringen würden, und einmal bei jenen, die eine gut aufgebaute Seite über Google überhaupt erst finden.

1,9 Mio.
Menschen lebten 2024 laut Statistik Austria mit einer Behinderung in Österreich – etwa jede fünfte Person.
28.6.2025
Seit diesem Tag ist das Barrierefreiheitsgesetz für digitale Dienstleistungen in Österreich in Kraft.

Ein Praxisbeispiel und der erste Schritt

Bei einem Kunden aus dem Vorarlberger Einzelhandel, dessen Online-Terminbuchung wir kürzlich überarbeitet haben, reichten schon wenige gezielte Anpassungen: größere Klickflächen, verständlichere Fehlermeldungen im Formular, echte Bildbeschreibungen statt „Bild1.jpg“. Kein Website-Relaunch, kein großes Budget – nur ein aufmerksamer zweiter Blick auf Details, die vorher niemand hinterfragt hatte. Genau so gehen wir das Thema bei solid4 an: nicht als einmaliges Pflichtprogramm kurz vor einem Stichtag, sondern als festen Punkt auf der Checkliste bei jedem neuen Projekt.

Was das für Sie bedeutet

Ob Ihre Website unter das Gesetz fällt oder nicht: Es lohnt sich, sie einmal mit anderen Augen zu betrachten. Lässt sie sich mit der Tastatur bedienen? Sind die Kontraste stark genug? Haben Ihre Bilder eine Beschreibung? Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie stehen, schauen wir uns Ihre Seite gerne gemeinsam mit Ihnen an – unverbindlich und ohne Fachchinesisch.

Sprechen wir darüber, wie Ihre Website für mehr Menschen funktioniert.


Quellen: Sozialministerium – Barrierefreiheitsgesetz seit 28. Juni 2025 in Kraft · Sozialministeriumservice – Ausnahmen für Kleinstunternehmen · Statistik Austria – 1,9 Mio. Menschen mit Behinderungen 2024

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